Zivilrecht

Auch das private Nachbarrecht gem. §§ 903 bis 924 BGB und Maklerrecht unterfallen dem Immobilienrecht und werden von uns behandelt.

Zudem sind wir auch zu anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten für Sie da, beispielhaft zum Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht, Dienstleistungsrecht, Schadensersatzrecht, Verbraucherrecht, ...